KAV operiert wieder in Kooperation mit Privaten
In den Spitälern des KAV wurden aufgrund der rasant ansteigenden Covid-19-Infektionszahlen Ende Februar alle planbaren Operationen auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Behandlungen – insbesondere im onkologischen, aber auch im chirurgischen Bereich – wurden nach Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit gereiht und durchgeführt.
Durch diese Maßnahmen ist in den letzten Wochen ein Rückstau an planbaren Behandlungen entstanden.
Auch wenn die Zahl der Neuerkrankungen zuletzt deutlich zurückgegangen ist, bleibt die Stadt Wien weiterhin auf eine große Anzahl von betreuungsbedürftigen Covid-19-PatientInnen vorbereitet. Das soll aber nicht auf Dauer zu Lasten des gesamten Gesundheitssystem von statten gehen.
Daher wird der Operationsbetrieb im Krankenanstaltenverbund stufenweise wieder aufgenommen und in Kooperationen mit den Wiener Privatkliniken das Angebot erweitert.
3-Stufenplan zur Wiederaufnahme des Krankenhausbetriebs
- Im ersten Schritt werden in den Häusern des KAV jene Eingriffe vorgenommen, die bereits gelistet waren und die im Anschluss keine Intensivbetreuung benötigen. Die geschaffenen Ressourcen für COVID-19-Erkrankte werden noch benötigt – mit heutigem Tag stehen in Wien von den rund 1.000 Intensivbetten ein Drittel frei und damit für COVID-19-PatientInnen zur Verfügung – außerdem rund 3.700 Betten auf den Normalstationen. Sie bleiben also bestehen, da man nicht weiß, wie sich die Infektionszahlen entwickeln werden. Gleichzeitig beginnt mit dieser ersten Stufe auch die Kooperation mit den Privatkliniken – diese Zusammenarbeit ist vorerst mit Ende Juni befristet.
- Sollten die Infektionszahlen weiter sinken, kann man zur zweiten Stufe übergehen und die Ambulanzen schrittweise öffnen. Sobald der Ambulanzbetrieb wieder aufgenommen wurde, können sich PatientInnen auch für noch nicht geplante Operationen anmelden. Erst in dieser zweiten Stufe sind wieder Neuzuweisungen möglich.
- Der dritte und letzte Schritt beinhaltet die Aufhebung des Besuchsverbots sowie die Beseitigung der Zutrittskontrollen. Das würde wieder Routinebetrieb in den Krankenhäusern bedeuten.
Zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine Prognose, wann der Routinebetrieb wieder aufgenommen werden kann, unseriös. Das hängt von der weiteren Entwicklung der Infektionen ab.
Zwei Bereiche werden ab sofort stufenweise hochgefahren:
- konservative Leistungen (z.B. medikamentöse oder orthopädische Behandlungen)
- interventionelle chirurgische Leistungen (planbare Operationen)
Negative Testung als Voraussetzung
Alle Patienten, die für planbare Eingriffe aufgenommen werden, werden am Tag zuvor getestet. Nur wer 24 Stunden vor der OP negativ auf COVID-19 getestet wurde, wird zur Behandlung zugelassen. Der Abstrich wird in einem gesonderten Bereich im Spital genommen. Fällt der Test negativ aus, findet die Behandlung wie geplant statt. Ist er positiv, wird die Behandlung verschoben und die Person von der Gesundheitsbehörde gebeten, sich in Heimquarantäne zu begeben.
Auch PatientInnen mit akuten gesundheitlichen Problemen werden auf COVID-19 getestet. Bei Akutbehandlungen erfolgt dies im Rahmen der Aufnahme. Die Patientinnen und Patienten werden bis zum Vorliegen eines Ergebnisses auf der dafür vorgesehenen Verdachtsstation isoliert betreut.
Kooperation mit Wiener Privatkliniken
Um den Rückstau möglichst rasch abbauen zu können, operieren die Kliniken der PremiQaMed Group nun auch im Auftrag des KAV. Dazu gehören das Privatklinik Goldene Kreuz, die Privatklinik Döbling und die Privatklinik Confraternität, mit insgesamt 123 Betten. Die Zuweisung der PatientInnen erfolgt ausschließlich über den KAV.
Die Kooperationsvereinbarungen mit der Rudolfinerhaus Privatklinik und dem Evangelischen Krankenhaus sind derzeit in Verhandlung.
Mit diesem Kooperationsmodell zwischen KAV und den Wiener Privatspitälern wird das Angebot des KAV in diesem wichtigen Zeitraum um Kapazitäten der Privatkrankenanstaltenträger erweitert. Auch das erfahrene und kompetente Gesundheitspersonal an den fünf Standorten wird damit in die gemeinsame Leistungserbringung eingebunden und verstärkt durch zusätzliche MitarbeiterInnen aus den KAV-Häusern. In der derzeitigen Krise leisten die Privatkrankenanstalten somit einen wertvollen Beitrag in der intramuralen Krankenversorgung für die Wiener Bevölkerung.
Was bedeutet das für PatientInnen?
In allen Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds sichten die jeweiligen ExpertInnen ab sofort die OP-Wartelisten und reihen die PatientInnen und deren Behandlung nach Dringlichkeit. Die PatientInnen werden ab nächsten Woche vom KAV kontaktiert und über ihre Möglichkeiten informiert. Abhängig von der Art der Behandlung kann eine Aufnahme in einem KAV-Haus oder in einem Privatspital angeboten werden. Die Behandlungen in den Privatkliniken werden von den ÄrztInnen der Privatspitäler, aber auch von ÄrztInnen des KAV vorgenommen. Im letzten Schritt werden die Termine für die Behandlung oder Operation sowie für die notwendige Covid-Testung vereinbart.
Wird die Behandlung in einem der Wiener Privatspitäler durchgeführt, erfolgt sie in der Allgemeinklasse. Die Behandlungskosten werden über den KAV an den Wiener Gesundheitsfonds verrechnet.
Eine direkte Kontaktaufnahme der PatientInnen mit den privaten Spitälern ist nicht vorgesehen. Nur über eine Zuweisung von Seiten des KAV sind die Kosten für die Behandlung in einem der genannten Privatspitäler gedeckt.
Wien bleibt weiter vorbereitet
Zur Unterbringung von Covid-19-PatientInnen, die nicht schwer erkrankt sind, aber aus unterschiedliche Gründen Betreuung bedürfen, bleibt weiterhin im Betreuungszentrum Wiener Messe die Möglichkeit bestehen, bis zu 3.100 Covid-19-PatientInnen zu versorgen. Bereits in Betrieb und auch mit PatientInnen bzw. Verdachtsfällen belegt, sind Einrichtungen im ehemaligen Geriatriezentrum am Wienerwald am Areal des Krankenhauses Hietzing mit 58 Betten und im Otto Wagner-Spital mit 16 Betten.
Neben diesen drei genannten Quartieren wurden weitere 30 Einrichtungen vorbereitet, in denen unterschiedliche Zielgruppen untergebracht bzw. betreut werden können. Es handelt sich dabei um Unterbringungsmöglichkeiten wie eine Reha-Klinik, Hotels, Jugendherbergen oder soziale Einrichtungen, die zwischen einigen wenigen und mehreren hundert Plätzen anbieten können. In diesen Einrichtungen können je nach Eignung Covid-19-PatientInnen (bis zu 12.000), Verdachtsfälle (bis zu 5.000), Schlüsselpersonal (bis zu 7000) und/oder pflegebedürftige Menschen (bis zu 3.000), die ein Ersatzquartier mit umfassender Betreuung benötigen, untergebracht werden.