Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ab 2027
Wien führt ab 1. Jänner 2027 eine neue Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein und setzt damit weitere Schritte gegen missbräuchliche touristische Vermietung. Den Kern der neu geschaffenen Registrierungspflicht bildet das Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz (WKVRG) für Wohnungen, die kurzfristig, etwa über Plattformen wie Airbnb, vermietet werden. Gleichzeitig wird die Umwidmung von Wohnraum in gewerbliche Beherbergungsstätten stärker eingeschränkt.
Mit der Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen in Wien erhält die Stadt einen genauen Überblick darüber, welche Wohnungen kurzfristig und in welchem Umfang vermietet werden. So kann gezielter gegen Missbrauch vorgegangen und Wohnraum für die dauerhafte Nutzung geschützt werden.
„Dort, wo wir mit gefördertem Wohnbau und Gemeindewohnungen selbst Verantwortung tragen, sind die Wohnungen leistbar. Am privaten Wohnungsmarkt werden den Wienerinnen und Wienern immer mehr Wohnungen für gewerbliche Zwecke entzogen, was die Mieten gerade dort steigen lässt. Dieser Praxis werden wir in Wien nun den Riegel vorschieben. Wohnungen müssen zum Wohnen da sein!“ – Bürgermeister Dr. Michael Ludwig.
Die Stadt Wien prüft daraufhin, ob es Gründe gibt, die gegen eine Kurzzeitvermietung der angegebenen Wohnung sprechen. So kann beispielsweise ausgeschlossen werden, dass Gemeindewohnungen zur Kurzzeitvermietung angeboten werden.
Von der 90-Tage-Regel zur Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen
Die Stadt Wien nimmt im Umgang mit dem Thema Kurzzeitvermietung eine internationale Vorreiterinnenrolle ein. So hat sich Wien auf EU-Ebene bereits seit Langem für Verschärfungen bei der Vermietung über Airbnb und Co. eingesetzt. Mit der Gesetzesverschärfung seit 1. Juli 2024 wurden schließlich erste Schritte gesetzt, um die Kurzzeitvermietung, die in nahezu allen europäischen Städten ein Problem darstellt, aktiv einzudämmen. Obwohl dieser Vorstoß bereits erfolgreich war, hat die Praxis gezeigt, dass sich neue Geschäftsmodelle entwickelt haben, um diese zu umgehen.
„Diese Umgehung werden wir unterbinden, indem wir eine Registrierungspflicht für Anbieterinnen und Anbieter einführen, die Umwidmung von Wohnraum in Beherbergungsstätten rigoros eingeschränkt und die Strafen empfindlich erhöht.“ – Bürgermeister Dr. Michael Ludwig
Umgehung der 90-Tage-Regel über Umwidmungen wird unterbunden
Mit Jahreswechsel kommen nun auch erhebliche Verschärfungen für die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten, um dem dauerhaften Entzug von Wohnraum einen Riegel vorzuschieben. Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschoße für Wohnzwecke verbleiben.
Damit wird der Schutz von Wohnraum in Wien weiter gestärkt. Gleichzeitig schafft die neue Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen die Grundlage dafür, Angebote besser zu erfassen und gezielter gegen Missbrauch vorzugehen.
Denn: Wohnen ist ein Grundrecht, das wir in Wien mit aller Kraft schützen!
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